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Krankenkassenbeiträge ab 2010 voll absetzbar

Neuer Beschluss des Bundestags verabschiedet

Krankenkassenbeiträge absetzen

In Zeiten der Finanzkrise wird es so manchen freuen, auch einmal eine positive Nachricht in punkto Finanzen zu hören. Der Bundestag hat es beschlossen: Ab 2010 können die Krankenkassenbeiträge höher steuerlich abgesetzt werden. Statt der momentan geltenden Begrenzung von 2400 Euro jährlich, können die Krankenkassenbeiträge zum Teil bis zu 100% abgesetzt werden.

Vorraussetzungen für die volle Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge

Vorraussetzung dabei ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Dies heißt im Klartext: gesetzlich Versicherte können die GKV Beiträge in vollem Umfang absetzen, während Privat Versicherte nur die Leistungen angerechnet bekommen, die mit der gesetzlichen Kassenleistung vergleichbar ist. Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung fallen somit nicht in den steuerlich absetzbaren Betrag.

Krankenkassenbeiträge auch über 2800 Euro hinaus absetzbar

Möglicherweise können auch andere Vorsorgeaufwendungen bei der Lohnsteuer / Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Liegen die jährlichen Ausgaben für die Krankenkasse unter 2800 €, dann können z.B. auch die Haftpflichtversicherung und/oder die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich abgesetzt werden. Betragen die jährlichen Beitragskosten für die Krankenkasse mehr als 2800 Euro, so ist dies nicht möglich. Jedoch ist dann ausschließlich der Krankenkassenbeitrag abzusetzen – auch über den Betrag von 2800 Euro hinaus.


Stichwörter zum Artikel
2010, absetzen, gesetzliche krankenkasse, gkv, krankenkasse, krankenkassenbeiträge, pkv, private krankenkasse, steuer
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