Die Kfz-Vollkaskoversicherung
Eigene Unfallschäden absichern:
Schnell können durch einen Verkehrsunfall Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen, die extrem hohe Kosten verursachen. Gelegentlich wird ein Fahrzeug sogar so stark beschädigt, dass es nicht mehr reparabel ist und ein neues Auto gekauft werden muss. Schnell können durch einen solchen Schaden die mühselig angesammelten Ersparnisse aufgebraucht werden, oft reichen sie aber zur Begleichung des Schadens nicht einmal aus.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt nur Unfallschäden an einem anderen Fahrzeug ab, nicht aber den Schaden am eigenen Fahrzeug, wenn ein Unfall verschuldet wurde. Besonders für neue Fahrzeuge sollte daher eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden, um nicht durch einen selbst verschuldeten Unfall plötzlich ohne Fahrzeug dazustehen. Ist das Fahrzeug jedoch schon alt und hat nur einen Wert von wenigen tausend Euro, so lohnt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung aufgrund der hohen Beiträge nicht mehr.
Welche Schäden bezahlt eine Vollkaskoversicherung?
Die Vollkaskoversicherung kommt für viele Schäden auf, dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass bei der Zahlung aus der Vollkaskoversicherung immer vom Zeitwert des Fahrzeuges ausgegangen wird. Durch den Anbau von Neuteilen am Fahrzeug wird der Wert im Prinzip erhöht, so dass ein gewisser Zeitwertabzug durch den Versicherer vorgenommen werden kann.
Die Kosten für die Reparatur von Fahrzeugschäden, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind, werden von der Vollkaskoversicherung erstattet. Ist das Auto irreparabel beschädigt, handelt es sich also um einen Totalschaden, dann erstattet die Vollkaskoversicherung den Zeitwert des Fahrzeuges. Der Zeitwert hängt vom Alter des Fahrzeuges ab, von seiner Kilometerleistung und vom Zustand. In der Regel wird dabei die Mehrwertsteuer, die einst beim Kauf des Fahrzeuges bezahlt werden musste, nicht eingerechnet, wird aber erstattet, wenn der Kauf eines Ersatzfahrzeuges nachgewiesen wird.
Unfallschäden, die durch Fahrer anderer Fahrzeuge verursacht wurden, für die aber eine Versicherung nicht aufkommt oder für die niemand haftbar gemacht werden kann, wie zum Beispiel bei Unfallflucht oder Schäden, die im Ausland entstanden sind, werden ebenfalls von der Vollkaskoversicherung übernommen.
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Schäden durch Vandalismus oder mutwillige Zerstörung
Derartige Schäden, deren Verursacher in der Regel nicht ermittelt werden können oder nicht in der Lage sind, für die Beseitigung der Schäden aufzukommen, trägt ebenfalls die Vollkaskoversicherung.
Beitragssystem der Vollkaskoversicherung
Wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung bemessen sich die Beiträge der Vollkaskoversicherung nach dem Fahrzeugtyp und nach Regionalklassen. Spezielle Fahrzeugtypen, die häufiger verschuldet in Unfälle verwickelt werden und Regionen, in denen häufiger Unfälle verursacht werden, werden mit höheren Beiträgen in der Vollkaskoversicherung belastet.
Auch bei der Vollkaskoversicherung gibt es ein Rabattsystem in Form von Schadensfreiheitsrabatten für jedes Jahr, in dem kein Schaden entsteht. Der Versicherungsnehmer wird also Jahr für Jahr in eine höhere Schadensfreiheitsklasse eingestuft und zurück gestuft, wenn die Versicherung einen Schaden bezahlen muss.
Außerdem hängt der Beitrag für die Vollkaskoversicherung davon ab, ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung an den entstehenden Unfallkosten durch den Versicherungsnehmer übernommen wird.
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