Kfz-Versicherung wechseln, aber richtig
Wer mit seinem gewählten Kfz-Haftpflichtversicherer nicht zufrieden ist oder plötzlich feststellt, dass andere Versicherungsgesellschaften dieselben Leistungen wesentlich preisgünstiger anbieten, möchte natürlich am liebsten sofort die Versicherung wechseln. Aber die Grundlage der Kfz-Haftpflichtversicherung ist, wie bei jeder anderen Versicherung, ein Vertragsverhältnis, an das beide Parteien, der Versicherungsnehmer und das Versicherungsunternehmen, gebunden sind.
Grundsätzlich wird eine Kfz-Haftpflichtversicherung für die Dauer der Zulassung des Fahrzeuges abgeschlossen und erlischt automatisch, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass man als Fahrzeughalter die Möglichkeit hat, das Fahrzeug kurz ab- und wieder anzumelden. In diesem Fall unterstellt der Versicherer, dass ein solches Verfahren lediglich dem Wechsel des Anbieters dient.
Einmal im Jahr aber haben alle Fahrzeughalter die Möglichkeit, den Haftpflichtversicherer für ihr Auto, ihren Anhänger oder ihr Motorrad zu wechseln, und zwar jeweils zum Jahresende. Daher kommt es immer zum 1. Januar zu einer großen Anzahl an Versicherungswechseln.
Wie erfolgt der Versicherungswechsel?
Wer zum 1. Januar des folgenden Jahres eine neue Haftpflicht- und Kaskoversicherung für sein Fahrzeug abschließen möchte, sollte rechtzeitig vor dem Ende des Jahres seine bisherige Versicherung kündigen und eine neue abschließen. Da die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, muss unbedingt die Kfz-Zulassungsstelle über die neue Versicherung informiert werden.
Seit dem Sommer des Jahres 2008 erfolgen alle Übermittlungen von Versicherern an die Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen über den Gesamtverband der Versicherer, GDV, im Wege der elektronischen Datenverarbeitung. Das bedeutet im Falle eines Versicherungswechsels, dass die neue Versicherung dem GDV die Daten des Versicherungsnehmers und des zu versichernden Fahrzeugs übermittelt, der diese Daten wiederum an die Zulassungsstellen weiterleitet.
Ab dem 1. Januar des Folgejahres wird der Beitrag für die Fahrzeugversicherung von dem neuen Versicherer berechnet, mehr ändert sich für den Versicherungsnehmer nicht.
Was passiert, wenn die Übermittlung nicht richtig erfolgt?
Leider kommt es immer wieder einmal vor, dass die Daten von der neuen Versicherung nicht oder nicht korrekt an die Kfz-Zulassungsstelle übermittelt werden. Sind die übermittelten Daten über den Fahrzeughalter oder das Fahrzeug zum Beispiel nicht vollständig mit den im Fahrzeugregister gespeicherten Daten identisch, dann können die Datensätze nicht verarbeitet werden und werden automatisch zurückgewiesen. Es ist also besonders wichtig, dass alle übermittelten Daten stimmen. Schlüsselnummern zu dem Fahrzeug müssen nicht übermittelt werden und sollten daher auch nicht im Datensatz enthalten sein.
Die bisherige Versicherung teilt der Zulassungsstelle mit, dass das Fahrzeug ab dem 1. Januar nicht mehr bei ihr versichert ist. Wurde aber keine andere Versicherung übermittelt, so muss die Zulassungsstelle davon ausgehen, dass das Fahrzeug keinen Versicherungsschutz hat und wird seinen Betrieb auf öffentlichen Straßen untersagen.
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