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Personenschäden in der Kfz-Versicherung


Personenschäden KFZ VersicherungLeider gehen Verkehrsunfälle nicht immer glimpflich mit einem Blechschaden aus. Viel zu oft werden Menschen durch Verkehrsunfälle verletzt, teilweise sehr schwer und haben einen langen Genesungsweg vor sich oder tragen gar dauerhafte Schäden davon. Arzt- und Krankenhausrechnungen, die Kosten für Krankentransporte, Anschlussheilbehandlungen oder sogar lebenslange Renten sind die Folge von Personenschäden, die durch Verkehrsunfälle entstehen.

Insassen-Unfallversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung deckt alle Schäden ab, die den Fahrzeuginsassen entstehen, während sie das Fahrzeug benutzen, aber auch die Behandlung des Fahrzeuges, also zum Beispiel das Tanken, das Be- und Entladen, das Abstellen des Fahrzeuges und Schäden, die beim Ein- und Aussteigen entstehen, werden von der Insassen-Unfallversicherung abgedeckt.

Diese Versicherung ist also der umfassende Schutz für alle Personen, die mit dem Fahrzeug zu tun haben, ohne Fahrzeughalter zu sein. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat, sondern dieser durch Fußgänger, Radfahrer, höhere Gewalt oder Tiere eingetreten ist.

Die meisten Personenschäden im Auto werden jedoch auch von anderen Versicherungen übernommen. Leistungen aus der Insassen-Unfallversicherung werden für Heil- und Behandlungskosten erbracht sowie für Renten wegen vorübergehender oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit oder dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Auch im Falle des Todes erbringt die Insassen-Unfallversicherung vorher vereinbarte Leistungen.

Personenschäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nicht nur für Schäden an einem fremden Fahrzeug auf, wenn der Unfall durch den Versicherungsnehmer oder einen anderen Fahrer des Autos verursacht wird, sondern sie übernimmt auch alle Personenschäden, die dem Unfallgegner und den Insassen seines Fahrzeuges entstehen, und zwar in unbegrenzter Höhe.

Was viele jedoch nicht wissen ist, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für die Personenschäden aufkommt, die Insassen des eigenen Fahrzeuges erleiden, wenn der Fahrer den Unfall verursacht hat. Zusätzlich zu den Heil- und Behandlungskosten zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch ein Schmerzensgeld an die geschädigten Personen. Die einzige Ausnahme von diesem Versicherungsschutz besteht in den Fällen, in denen der Unfall mutwillig herbeigeführt wurde.

Andere Versicherer

In Deutschland verfügen weitgehend alle Menschen über eine Krankenversicherung, sei es in der gesetzlichen oder in der privaten Form. Die Krankenversicherungen kommen für Heilungs- und Behandlungskosten auch dann auf, wenn Verletzungen infolge eines Unfalles eingetreten sind, und zwar unabhängig davon, durch wessen Verschulden des zu den Verletzungen kam.

Tritt durch die Unfallfolgen eine Erwerbsunfähigkeit ein, so werden Rentenzahlungen von den privaten und gesetzlichen Rentenversicherungen geleistet. Entschädigungen erfolgen jedoch nicht in Form von Schmerzensgeld.

Die private Unfallversicherung kommt umfassend für gesundheitliche Folgen von Unfällen im Privatleben auf, und zwar auch dann, wenn es sich um Folgen eines Verkehrsunfalls handelt. In ihren Leistungen sind neben Bergungs-, Heil- und Behandlungskosten auch vorübergehende und dauerhafte Renten wegen Invalidität und eine Todesfallleistung enthalten.


Stichwörter zum Artikel
insassen unfallversicherung, kfz haftpflicht, kfz-versicherung, personenschäden
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