Ohne geht es nicht: Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Ohne den Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung darf ein Auto oder ein Motorrad und auch ein Anhänger nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Daher muss der Versicherungsschutz bereits bei der Anmeldung des Fahrzeuges in der Kfz-Zulassungsstelle unter Vorlage einer eVB-Nummer, der elektronischen Versicherungsbestätigungs Nummer, nachgewiesen werden.
Der Grund dafür liegt auf der Hand. Würden all die Autos, die auf den Straßen Deutschlands und Europas bewegt werden, nicht versichert sein, so würden die meisten Schäden, die durch Unfälle und kleine Blechschäden an anderen Fahrzeugen verursacht werden, vermutlich nicht bezahlt werden können. Schlimmer noch ist es, wenn durch einen Unfall Personen zu Schaden kommen, denn dann können Schadenersatzkosten ins Unermessliche steigen.
Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung
Es ist daher im Kraftfahrzeug-Versicherungsgesetz geregelt, dass ein Fahrzeug nicht ohne eine entsprechende Haftpflicht zum Verkehr zugelassen werden und nicht auf deutschen Straßen bewegt werden darf. Das gilt darüber hinaus für alle europäischen Länder und fast alle Länder in der Welt.
Was kostet die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei steht es den Versicherern teilweise frei, wie stark diese Faktoren gewichtet werden. Die Beiträge richten sich nach der Einstufung der Fahrzeuge in Typklassen. Zusätzlich können die Versicherungen Aufschläge erheben für Fahrzeuge, die regelmäßig in einer abgeschlossenen Garage abgestellt werden, für Fahrzeuge, die von mehreren Personen und insbesondere von Fahranfängern gefahren werden und für höhere Jahres-Kilometerleistungen.
Regionalklassen der KFZ-Haftpflichtversicherung
Alle Kfz-Haftpflichtversicherer haben die Zulassungsbezirke verschiedenen Regionalklassen zugeordnet. Je nach Verkehrsdichte, Unfallhäufigkeit und anhand der Zulassungszahlen in einem Zulassungsbezirk fallen die Versicherungsbeiträge daher unterschiedlich hoch aus. In der Regel ist die Versicherung in ländlichen Zulassungsbezirken preisgünstiger, als in einer Großstadt oder im Ballungsraum.
Schadensfreiheitsklassen der KFZ-Haftpflichtversicherung
Alle Versicherungsnehmer in der Kfz-Haftpflichtversicherung sind in Schadensfreiheitsklassen eingestuft. Dabei handelt es sich um ein spezielles Rabattsystem, das die Versicherer solchen Autofahrern zugute kommen lassen, die keine Unfallschäden verursachen. Zu Beginn wird jeder Fahranfänger in die Schadensfreiheitsklasse 0 eingestuft und rutscht automatisch mit jedem Jahr, in dem kein Unfall verursacht wurde, um eine Schadensfreiheitsklasse höher, bis in der letzten nur noch 30 % des Regel-Beitrags zu zahlen sind.
Sobald ein Unfallschaden verursacht wird, erfolgt eine Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse bei der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung
Im Falle eines Unfalls deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung alle Personenschäden inklusive der Heilkosten sowie der Zahlung von Renten und Schmerzensgeld ab. Sachschäden, die durch einen Unfall am anderen Fahrzeug entstehen sowie aus dem Schaden resultierende Vermögensschäden werden darüber hinaus von der KFZ-Haftpflichtversicherung beglichen. Ein solcher Vermögensschaden ist die Wertminderung des Fahrzeuges durch den Unfall. Darüber hinaus werden gegnerische Rechtsanwaltskosten, Kosten für einen Leihwagen und Unfallnebenkosten erstattet.
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