Auslandsschadensschutz
Ein Autounfall im Ausland - was ist zu beachten?
Wenn es während einer Reise im Ausland zu einem Verkehrsunfall kommt, dann kann das sehr problematisch sein. Zum einen bestehen oft Sprachprobleme, die eine Klärung des Sachverhalts deutlich erschweren, zum anderen ist eine eventuell erforderliche ärztliche oder stationäre Behandlung der Unfallfolgen im Ausland teuer und entspricht nicht immer dem deutschen Standard.
Schäden, die durch eigenes Verschulden entstehen
Kommt es durch einen selbst verschuldeten Unfall zu Sachschäden und Personenschäden an anderen Fahrzeugen und deren Insassen, so geben die Versicherungen für diesen Zweck die grüne Versicherungskarte, die eine international gültige Versicherungsbestätigung darstellt, heraus. Diese grüne Versicherungskarte muss der Polizei am Unfallort übergeben werden. Sie wird dann dafür sorgen, dass der Unfallgegner seinen Schaden von der Versicherung ersetzt bekommt.
Sind auch am eigenen Fahrzeug Schäden entstanden und dieses ist vollkaskoversichert, dann besteht die Möglichkeit, den Schaden im Ausland reparieren zu lassen. Zu diesem Zweck wird die Versicherung vor Ort einen Gutachter mit der Bewertung des Schadens und eine Werkstatt mit der Reparatur beauftragen. Ist das Fahrzeug nicht mehr reparabel oder übersteigen die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeugs, dann ist es sinnvoll dieses gleich im Ausland verschrotten zu lassen, um nicht weitere, unnötige Kosten zu verursachen. Die Kosten für die Verschrottung trägt jedoch nicht die Vollkaskoversicherung, vielmehr ersetzt sie nach der Rückkehr den Zeitwert des Fahrzeugs. Voraussetzung ist aber, dass das Fahrzeug nicht verschrottet wird, bevor die Versicherung nicht einen Gutachter mit der Bewertung beauftragt hat.
Schäden durch Fremdverschulden
Wird ein Unfall im Ausland durch einen ausländischen Autofahrer verursacht, so ist es oft kompliziert, den Schaden ersetzt zu bekommen. Nicht immer besteht eine Haftpflichtversicherung für alle Autos in einem Umfang, wie es in Deutschland üblich ist. Um den Ersatz der Schäden gegen den Unfallgegner durchzusetzen, müssen in fast allen Fällen zwei Rechtsanwälte beauftragt werden, ein Anwalt in Deutschland und ein korrespondierender Anwalt in dem Land, in dem sich der Unfall ereignete. Die Schadensregulierung zieht sich in einem solchen Fall oft über mehrere Jahre hin. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt dann die Anwaltskosten für den inländischen Anwalt, während der ausländische von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muss.
Abhilfe kann der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug schaffen, denn diese tritt in Vorleistung, um eine Schadensbehebung zeitnah zu ermöglichen und setzt sich bezüglich der Regulierung mit der gegnerischen Versicherung auseinander. Die Kosten für die Behandlung eigener Verletzungen werden zum Teil von der deutschen Krankenversicherung übernommen. In den meisten Fällen aber muss ein Eigenanteil für die Auslandsbehandlung vom Versicherten selbst getragen und der gegnerischen Versicherung ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Stichwörter zum Artikel ausland, autounfall, grüne versicherungskarte, kfz
Das könnte Sie auch interessieren:
|